Airsoft und Recht – Ein Überblick
Eines vorweg: Wir können – und dürfen – dir hier keine juristische Beratung bieten. Allerdings haben wir ein paar Tipps und Hinweise für dich zusammengestellt, die du beachten solltest, wenn du mit Airsoftwaffen hantierst, um nicht ungewollt mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Denn das kann ziemlich teuer werden und einem schnell den Spaß am Sport verderben.
Hinweis: Wir beziehen uns hier auf deutsches Recht. Im deutschsprachigen Ausland (Österreich und Schweiz) gelten für Airsoftwaffen andere Gesetze und Bestimmungen. In Zusammenarbeit mit Airsoftdeals.co.uk und weiteren Partnern bemühen wir uns, euch nach und nach einen Überblick über die Rechtslage in den NAchbarstaaten und darüber hinaus geben zu können.
Der Erwerb und Besitz von Airsoftwaffen und Anbauteilen wird in Deutschland durch das Waffengesetz (WaffG) reglementiert. Wir haben die wichtigsten Infos in Stichpunkten zusammengefasst.
– UPDATE: Änderung WaffG 2017 aka. Drucksache 1811239 –
Nachdem zur aktuellen Änderung des Waffengesetzes ausgesprochen viel Unsinn im Netz kursiert, nun kurz und knapp, welche Änderungen auf uns zukommen. Unten aufgelistete Punkte sind unsere Rechtsauffassung, bestätigt vom Juristen und der örtlichen Ordnungsbehörde:
- Entgegen der häufig vernommen Formulierung „Verschärfung“ ändert sich für uns Airsofter recht wenig. Hierzu der Berufsverband VDB – Verband Deutscher Büchsenmacher & Waffenfachhändler:
„Schon bisher war für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen als Mindeststandard ein verschlossenes Behältnis erforderlich. Dies ist im neuen Waffengesetz in § 13 Abs. 2 Nr.1 WaffG-E jetzt auch so übernommen worden. Insofern sind verschärfende Regelungen für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen nicht bekannt.“
- Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist kein Waffenschrank mit Sicherheitsstufe erforderlich. Allerdings ist zu beachten, dass die Waffen so aufbewahrt werden, dass sie kein Unbefugter an sich nehmen kann
- Ein nicht ständig bewohnter und hinreichend gesicherter (!) Raum kann ebenfalls zur Lagerung verwendet werden, was uns durch örtliche Behörden bestätigt wurde (In unserem Falle ein Kellerraum in einem Einfamilienhaus mit gesichertem Kellerschacht und verschliessbarer, aushebelsicherer Metalltüre – Kellerräume in Mehrfamilienhäusern wurden vom Amt explizit als ungeeignet disqualifiziert).
- Ein weiterer Punkt, den man nicht oft genug wiederholen kann: Unsere BBs sind per Rechtsdefinition KEINE Munition, sondern Geschosse.
Sie unterliegen somit keiner besonderen Sorgfaltspflicht und müssen nicht seperat weggeschlossen werden.
– UPDATE ENDE –
§§ Geschossenergie, Erwerb, Vollautomaten (Autofeuer) §§
- Airsoftwaffen mit einer Geschossenergie von bis zu 0,5 Joule sind ab einem Alter von 14 Jahren frei im Handel erhältlich.
- Vollautomaten (Airsoftwaffen mit Dauerfeuer) dürfen eine Geschossenergie von 0,5 Joule nicht übersteigen.
- Airsoftwaffen mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule sind ab 18 Jahren frei erhältlich. Die Geschossenergie darf 7,5 Joule nicht übersteigen.
- Waffen mit einer Geschossenergie über 7,5 Joule bedürfen zwingend einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK).
- Vollautomaten mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule fallen unter das Kriegswaffengesetz und sind verboten.
§§ Transport, Spiel, Fasching & Cosplay §§
- Airsoftwaffen gelten nach WaffG als Anscheinswaffen und dürfen daher nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.
- Airsoftwaffen müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Sie dürfen dabei nicht zugriffs- oder feuerbereit sein. (Klartext: Die Waffe muss in einem abgeschlossenen Behältnis wie einer Waffentasche oder einem Koffer transportiert werden und darf dabei nicht geladen sein. Idealerweise transportierst du die Waffe getrennt von Magazinen und Munition. Als „verschlossen“ zählt ein Behältnis, wenn es durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. Kabelbinder, Verschnüren, Zukleben) gegen Zugriff von außen gesichert ist.)
- Airsoftwaffen dürfen nur auf befriedeten Besitztümern geführt und benutzt werden. Dazu zählen die eigenen vier Wände bzw. Privatgrundstücke und natürlich speziell dafür vorgesehene Spielfelder und Schießhallen.
- Der eigene Garten ist in der Regel kein geeignetes Privatgrundstück für den Schießsport: Es muss sichergestellt werden, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Auch innerhalb der „eigenen“ vier Wände gibt es Beschränkungen: In Mietwohnungen ist vor dem Schießen die Erlaubnis des Besitzers, also Vermieters, einzuholen.
- Auch, wenn es verlockend ist: Das Führverbot gilt auch während Fasching und Halloween. Wer sein Kostüm also mit einer Airsoftwaffe aufmotzen möchte, darf dies in der Regel nur auf befriedeten Besitztümern, beispielsweise auf der Party im eigenen Keller. Bei größeren Veranstaltungen kann es sein, dass besondere Richtlinien für Cosplayer gelten – informiere dich also vor dem Event, wenn du dir nicht sicher bist.
§§ Sonderfall: Anbauteile §§
- Bestimmte Anbauteile für Waffen werden in Deutschland ebenfalls streng reglementiert. Darunter fallen beispielsweise Schalldämpfer, Lampen und Laserpointer. Unproblematisch sind dagegen Zielhilfen wie Zielfernrohre und Reflexvisiere.
- Schalldämpfer stellen in der Regel kein Problem dar und können ohne Einschränkungen verwendet werden, sofern es sich um Schalldämpfer für den Airsoftbereich handelt. Schalldämpfer für „echte“ (erlaubnispflichtige) Waffen sind ebenfalls erlaubnispflichtig.
- Lampen und Laserpointer sind in Deutschland auch im Airsoftbereich verboten. Das gilt nicht nur für das Anbringen der jeweiligen Teile, sondern auch für Erwerb und Besitz. Der Erwerb, Besitz und Anbau von Attrappen ist hingegen erlaubt.
Wenn du dich an diese einfachen Regeln hältst und dazu noch etwas gesunden Menschenverstand walten lässt, solltest du rechtlich auf der sicheren Seite sein. Oder haben wir noch etwas vergessen? Lass es uns einfach wissen!
Eine sehr gute Zusammenfassung, danke dafür!